Eine Terrassenüberdachung ist der perfekte Weg, um deinen Außenbereich gemütlicher zu gestalten: Sie schützt vor Regen, spendet Schatten und verlängert die Gartensaison. Doch viele Bauherren stehen vor der großen Frage: Brauche ich dafür eine Baugenehmigung oder nicht? Hier erfährst du, was in Berlin und Brandenburg gilt, welche Regelungen du beachten musst und wie du dein Bauvorhaben stressfrei umsetzen kannst.
Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?
Die wichtigsten Grundlagen
„Genehmigungsfrei“ heißt, dass du keine förmliche Genehmigung vom Bauamt einholen musst, bevor du mit dem Bau beginnst. Allerdings bedeutet dies nicht, dass du einfach drauflos bauen kannst. Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben gelten wichtige gesetzliche Vorschriften:
- Abstandsflächen: Die gesetzlichen Mindestabstände zu Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden (mind. 3 Meter).
- Statische Sicherheit: Die Konstruktion muss sicher und stabil sein.
- Bebauungsplan: Lokale Vorgaben oder Einschränkungen durch den Bebauungsplan müssen berücksichtigt werden.
- Denkmalschutz & Brandschutz: Spezielle Schutzvorschriften können eine Genehmigung erfordern.
Kurz gesagt: „Genehmigungsfrei“ bedeutet weniger bürokratischen Aufwand, aber nicht völlige Regelungsfreiheit.
Kontaktiere uns gern, wenn du eine professionelle Planung wünschst oder Unterstützung brauchst.
Terrassenüberdachungen in Berlin & Brandenburg – Die Regelungen auf einen Blick
- Maximale Fläche:
- Berlin: 30 m²
- Brandenburg: 30 m²
- Maximale Tiefe:
- Berlin: 3 m
- Brandenburg: 4 m
- Besonderheiten:
- Berlin: Dichte Bebauung, städtisch
- Brandenburg: Innen- vs. Außenbereich
Terrassenüberdachungen in Berlin
In Berlin gelten die Regelungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Eine Terrassenüberdachung ist laut BauOBln §61, Absatz 1g genehmigungsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Maximale Fläche: 30 m².
- Maximale Tiefe: 3 m. Die Tiefe wird ab der Hauswand gemessen. Alles, was tiefer als 3 m ist, erfordert eine Genehmigung.
- Verwendung und Nutzung: Die Überdachung muss für private Zwecke genutzt werden. Gewerbliche Bauten fallen unter strengere Vorschriften.
Besonderheiten in Berlin:
- Kleinere Grundstücke und enge Bebauung: In vielen Stadtgebieten sind die Grundstücke kleiner. Deshalb ist es wichtig, die Abstandsflächen zum Nachbarn besonders genau zu prüfen. Sprich auf jeden Fall vor Baubeginn mit deinen Nachbarn.
- Bebauungspläne: Manche Stadtteile haben eigene Bebauungspläne, die zusätzliche Einschränkungen vorgeben können. Das gilt besonders für historische Viertel oder Neubaugebiete.
Terrassenüberdachungen in Brandenburg
In Brandenburg gelten die Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Hier sind die Vorschriften etwas großzügiger als in Berlin. Nach BbgBO §61, Absatz 1i gilt folgendes:
- Maximale Fläche: 30 m².
- Maximale Tiefe: 4 m.
- Innenbereich vs. Außenbereich:
- Innenbereich: Grundstücke innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten als Innenbereich. Hier gelten die oben genannten Maße für die Genehmigungsfreiheit.
- Außenbereich: Grundstücke, die außerhalb der zusammenhängenden Bebauung liegen, gelten als Außenbereich. Hier brauchst du immer eine Baugenehmigung, unabhängig von Größe oder Tiefe der Überdachung.
Besonderheiten in Brandenburg:
- Großzügigere Maße: Dank der ländlicheren Struktur hast du mehr Spielraum bei der Tiefe der Terrassenüberdachung.
- Freistehende Grundstücke: Wenn dein Grundstück am Rand oder außerhalb eines Ortsteils liegt, solltest du unbedingt klären, ob es sich um den Außenbereich handelt. Eine schnelle Anfrage beim Bauamt schafft Klarheit.
- Nachbarrecht und Abstände: Auch hier gilt: Halte mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze ein.

Was tun, wenn du doch eine Baugenehmigung brauchst?
Manchmal lässt es sich nicht vermeiden: Du planst eine größere Terrassenüberdachung, dein Grundstück liegt im Außenbereich oder es gibt spezielle Auflagen wie Denkmalschutz. In diesen Fällen benötigst du eine Baugenehmigung. Aber keine Sorge – mit der richtigen Vorbereitung und einem strukturierten Vorgehen ist das kein Hexenwerk. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Bauantrag vorbereiten
Ein Bauantrag muss bestimmte Unterlagen enthalten, damit er vom Bauamt bearbeitet werden kann. Hier die wichtigsten Dokumente:
- Bauantragsformular: Erhältlich beim örtlichen Bauamt oder online auf der Website der Gemeinde.
- Bauzeichnungen:
- Grundriss der Terrassenüberdachung mit genauen Maßen.
- Ansicht von der Seite und von oben (inklusive Tiefe und Höhe der Überdachung).
- Lageplan des Grundstücks:
- Zeigt die Position der Überdachung auf dem Grundstück und die Abstände zu den Nachbargrenzen.
- Den aktuellen Lageplan erhältst du beim Katasteramt oder Bauamt.
- Statische Berechnungen: Für die Sicherheit deiner Überdachung ist der Nachweis der Statik erforderlich. Dies übernimmt in der Regel ein Bauingenieur oder ein Fachbetrieb wie Gartenbox.
- Beschreibung des Bauvorhabens: Eine kurze Erklärung, welche Materialien verwendet werden und wie die Überdachung umgesetzt wird.
- Nachweis der Abstandsflächen: Dokumentation der eingehaltenen Mindestabstände zu den Grundstücksgrenzen.
Gut zu wissen: In Brandenburg kann es zusätzlich notwendig sein, die Zustimmung der Nachbarn schriftlich einzuholen, falls Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.
Bauantrag einreichen
Der Bauantrag wird beim zuständigen Bauamt deiner Stadt oder Gemeinde eingereicht. Viele Ämter bieten mittlerweile digitale Verfahren an, sodass du die Unterlagen online hochladen kannst.
Wichtige Tipps:
- Reiche alle Dokumente vollständig ein – fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen.
- Lass dir eine Eingangsbestätigung geben. So hast du einen Nachweis, dass dein Antrag bearbeitet wird.
- Plane genug Zeit ein: Je nach Gemeinde kann die Bearbeitungszeit zwischen 4 und 12 Wochen liegen.
Während der Bearbeitungszeit: Das kannst du tun
Wartezeit muss nicht Stillstand bedeuten. Während das Bauamt deinen Antrag prüft, kannst du:
- Dein Bauvorhaben weiter konkretisieren: Materialien auswählen, Angebote von Handwerksbetrieben einholen und deine Kostenplanung optimieren.
- Ein Gespräch mit dem Bauamt führen: Falls Rückfragen auftreten, bleib erreichbar. Ein offener Dialog kann die Bearbeitungszeit verkürzen.
- Nachbarn informieren: Offene Kommunikation verhindert späteren Ärger, besonders wenn dein Bauvorhaben sichtbar oder größer ist.
Genehmigung erhalten – und los geht’s!
Wenn dein Bauantrag genehmigt wurde, erhältst du einen Baugenehmigungsbescheid. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du dann beachten solltest:
- Genehmigungsfrist: Die Baugenehmigung ist in der Regel 3 Jahre gültig. Beginne in dieser Zeit mit dem Bau, sonst verfällt die Erlaubnis.
- Bauanlaufmeldung: In einigen Gemeinden musst du den Baubeginn beim Bauamt melden. Prüfe, ob das bei dir der Fall ist.
- Baustandards einhalten: Baue exakt nach den genehmigten Plänen und Vorgaben. Veränderungen müssen nachträglich genehmigt werden.
Unser Tipp: Arbeite von Anfang an mit einem Fachbetrieb zusammen. Ein Unternehmen wie Gartenbox unterstützt dich bei Planung, Bauantrag und Umsetzung, sodass du alles aus einer Hand bekommst.
Was passiert bei Ablehnung?
Falls dein Bauantrag abgelehnt wird: Keine Panik! Oft liegt die Ablehnung an kleinen formalen Fehlern oder unklaren Unterlagen. Das kannst du tun:
- Nachfragen: Lass dir die Gründe für die Ablehnung genau erklären. Oft sind Anpassungen am Plan ausreichend.
- Korrektur: Arbeite mit einem Architekten oder Bauingenieur zusammen, um den Bauantrag zu überarbeiten und erneut einzureichen.
- Widerspruch einlegen: Wenn du die Ablehnung nicht nachvollziehen kannst, kannst du formal Widerspruch einlegen.

Fazit – Die perfekte Terrassenüberdachung planen
Egal, ob in Berlin oder Brandenburg: Eine Terrassenüberdachung muss nicht kompliziert sein. Wenn du die 30 m² Fläche und die erlaubte Tiefe (3 m in Berlin, 4 m in Brandenburg) einhältst, bist du auf der sicheren Seite. Prüfe zusätzlich Abstandsflächen und örtliche Vorschriften, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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